Die New Yorker Freiheitsstatue. New York ist die Börsenmetropole der Vereinigten Staaten.
Montag, 29.04.2024 07:00 von BTC-Echo | Aufrufe: 95

Nach USA und Hongkong: Bekommt Australien einen Bitcoin-ETF?

Die New Yorker Freiheitsstatue. New York ist die Börsenmetropole der Vereinigten Staaten. pexels.com

Bis zu 4 Milliarden US-Dollar könnten den Bitcoin-ETFs in Australien zufließen. Eine Genehmigung halten Experten noch in diesem Jahr für möglich.

  • Die größte Börse Australiens, die Australian Securities Exchange (ASX), könnte einen Bitcoin-ETF bis zum Ende dieses Jahres listen. Das berichtet Bloomberg unter Berufung auf Insiderquellen.
  • So gäbe es derzeit Anträge der Asset-Manager VanEck Australia und BetaShares, die noch 2024 genehmigt werden könnten. Laut Bloomberg dürften dann auch Gelder diverser Pensions-Fonds in die digitale Anlageklasse fließen.
  • Die Nachricht folgt auf die jüngste Genehmigung von Bitcoin- und Ethereum-ETFs in Hongkong. Diese starten am morgigen 30. April und könnten langfristig bis zu 25 Milliarden US-Dollar an Zuflüssen generieren, wie BTC-ECHO berichtete.
  • In den USA sorgte das Listing der Bitcoin-Spot-ETFs derweil bereits für Zuflüsse in Höhe von zwölf Milliarden US-Dollar. Und für ein neues Bitcoin-Allzeithoch.
  • Angesichts dieser Performance dürften daher auch weitere Länder ein entsprechendes Produkt freigeben.
  • Weiteren Berichten zufolge könnten die Bitcoin-ETFs Australiens zwischen drei und vier Milliarden US-Dollar an Zuflüssen innerhalb der ersten drei Jahre generieren.

 
Source: BTC-ECHO

BTC-ECHO


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zum Kurs BTC/EUR (Bitcoin / EURO) kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News