FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Dax
Im Fokus stehen am Donnerstag erneut einige Quartalsberichte und die Nachlese des Zinsentscheids in den USA. Zur Wochenmitte hatte Jerome Powell, der Chef der US-Notenbank Fed, einmal mehr Zinssenkungshoffnungen gedämpft. Es könne "länger als bisher angenommen" dauern, bis die Fed mehr Zuversicht gewinne, dass die hohe Inflation wirklich auf dem Rückzug sei. "Die US-Notenbank Federal Reserve hat in ihrer jüngsten Sitzung eine vorsichtige Position bezogen", schrieb am Morgen der Stratege Rolf Schäffer von der Landsbank LBBW.
Allerdings trat Powell auch Sorgen entgegen, dass der nächste Zinsschritt sogar eine Erhöhung sein könnte. Insofern hieß es am Morgen von dem LBBW-Experten, dass seine Worte auch eine beruhigende Wirkung gehabt hätten, da einige eine aggressivere Reaktion befürchtet hätten. "Trotz eines Rückgangs der Preisdruckindikatoren Ende 2023, bleibt die Inflation eine hartnäckige Herausforderung, die die US-Wirtschaft weiterhin begleitet", schrieb Schäffer.
Unter diesen Umständen fehlten den Anlegern am Donnerstag die Kaufargumente. Mit dem etwas schwächeren Start dürfte der Dax einmal mehr die 50-Tage-Durchschnittslinie testen, die aktuell bei 17 905 Punkten liegt. Auch setzt sich damit eine maue Entwicklung im zweiten Quartal fort. Nach der vorherigen Kursrally, die im November begonnen hatte, hatte er im April drei Prozent verloren - trotz des zwischenzeitlichen Rekordhochs von 18 567 Punkten.
Im Dax einen Blick wert sind am Donnerstag die Aktien von Bayer (Bayer Aktie)
Zahlenseitig rückten einige MDax
Siltronic (Siltronic Aktie)
Ein Gewinner könnten am Donnerstag die Aktien der Lufthansa (Lufthansa Aktie)
Für Borussia Dortmund
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.