Es wird am 30.09.2024 ein Kupon gezahlt, der sich aus der
Kursentwicklung des Basiswertes ergibt.
Ein Kupon von 35% wird nur dann gezahlt, wenn der Basiswert am
Bewertungsstichtag über 95.5% des Kurses bei Emission notiert.
Andernfalls entfällt der Kupon.
Die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit orientiert sich an
der Kursentwicklung des Basiswertes. Steigende Kurse werden nicht
berücksichtigt, fallende Kurse werden dem Anleger angerechnet. Im
besten Fall wird dem Anleger also der Nennwert zurückgezahlt.
Falls sich der Basiswert bis zur Fälligkeit negativ entwickelt
hat, greift unter Umständen der Sicherungsmechanismus des
Zertifikats. Solange der Basiswert bei Fälligkeit die Schwelle von
96,36 EUR nicht erreicht hat, wird das Zertifikat zum Nennwert
zurückgezahlt. Andernfalls werden dem Anleger auf den Startwert
nicht die vollständigen Kursverluste, sondern nur die über die
Schwelle hinausgehenden Verluste überproportional angerechnet. Der
Anleger ist also besser gestellt, als ohne den
Sicherungsmechanismus.
Die Kuponbedingung gilt auch als erfüllt, wenn der Kurs auf der
Barriere schliesst.